konzertierte Aktion

konzertierte Aktion
I
konzertierte Aktion
 
Die vom Sachverständigenrat (nach ausländischen Vorbildern) empfohlene Einrichtung der konzertierten Aktion wurde von Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller aufgegriffen und erstmalig am 14. Februar 1967 durchgeführt. An der Besprechung nahmen die am Wirtschaftsprozess beteiligten Gruppen und Institutionen teil: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die Gebietskörperschaften, also Vertreter des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie Vertreter der Landwirtschaft. Die konzertierte Aktion wurde auch im Stabilitätsgesetz verankert.
 
Anhand »Orientierungsdaten«, die vom Bundeswirtschaftsminister über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung vorgegeben wurden, sollten alle am Wirtschaftsprozess beteiligten Institutionen und Verbände die Situation ausloten und ihr Verhalten aufeinander abstimmen. Die konzertierte Aktion wurde zu einer festen Einrichtung von 1967 bis 1977. Die Gewerkschaften zogen sich jedoch ab 1977 aus dieser Gesprächsrunde zurück, als die Arbeitgeber beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 erhoben hatten.
II
konzertierte Aktion
 
[zu französisch concerter »verabreden«], nach § 3 Stabilitätsgesetz das gleichzeitig aufeinander abgestimmte Verhalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder) und der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum; zugleich auch Bezeichnung für das dazu 1967 eingerichtete Gesprächsforum. Die konzertierte Aktion, für die die Bundesregierung Orientierungsdaten zur Verfügung stellt, ist ein Instrument der Globalsteuerung. Ordnungspolitisch war die konzertierte Aktion von Beginn an umstritten: Einerseits wurde die Verständigung zwischen Regierung und Tarifparteien als Vorausetzung für die Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Ziele betrachtet, andererseits wurde eine Verlagerung der Lohn- und Preisbildung auf die politische Ebene und die Etablierung eines politischen Machtfaktors neben Regierung und Parlament befürchtet. Die wirtschaftspolitische Wirksamkeit war sehr begrenzt; seit 1977 beteiligen sich die Gewerkschaften wegen der Verfassungsklage der Arbeitgeberverbände gegen das Mitbestimmungsgesetze nicht mehr an der konzertierten Aktion.
 
Im Gesundheitswesen entwickeln die an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten medizinischen und wirtschaftliche Orientierungsdaten sowie Vorschläge zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und stimmen diese miteinander ab (konzertierte Aktion, seit 1991 unter Vorsitz des Bundesministers für Gesundheit; § 141 f. SGB V), um eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten und eine ausgewogene Verteilung der Belastungen zu erreichen.

Universal-Lexikon. 2012.

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